Regulatorik & Realität - Folge 09 - Der Deckel bleibt. Die Beratungspflicht fällt.

Shownotes

Zwei Korrekturen zuerst: In Folge 08 stand, es gebe keine Aufsichtsmitteilung zu Artikel 50 – die BaFin hatte am 29. Juli eine veröffentlicht. Und der zitierte BaFin-Experte heißt Jens Obermöller, nicht Julia. Danach drei Themen, die diese Woche auf den Tisch gehören.

Die drei Themen:

  • Die Kabinettsfassung der Frühstartrente – Der Ein-Prozent-Deckel bleibt, das Kostenverbot bis 18 bleibt. Geändert hat sich eine einzige Angabe, und sie hat es in sich: Der Referentenentwurf bedang die Beratungspflicht nur für den Versicherer ab, die Kabinettsfassung nennt zusätzlich die Vorschrift für den Versicherungsvermittler. Damit ist die Asymmetrie weg, über die sich im Juli die halbe Branche aufgeregt hat – und mit ihr die vergütete Beratungsstrecke. Dazu der Streit zwischen GDV und Vermittlerverbänden, sauber auseinandergenommen.
  • Was am Ende des Depots passiert – Bis 2026 musste ein Auszahlungsplan spätestens ab 85 in eine Teilrente münden. Diese Pflicht ist nicht gelockert, sondern gestrichen: Am Ende wird das Restkapital ausgezahlt, nicht verrentet. Warum das über den Wettbewerb zwischen Neobrokern und Versicherern entscheidet – und warum das Standarddepot für Lebensversicherer keine strategische Option ist, sondern Zulassungsvoraussetzung.
  • Opting-out-Countdown – Wer ein Optionssystem zum 1. Januar starten will, hat noch etwa fünf Wochen. Der Grund ist eine Drei-Monats-Frist, nicht die Anbieterauswahl. Dazu: Was aus dem BRSG II wirklich erst zum Januar 2027 gilt – und was längst in Kraft ist.

Diese Woche konkret:

  1. Prüfen, ob die KI-Systemliste zwischen reguliertem Geschäft und Rest trennt. Pensionsfonds und die Abrechnungsverbände öffentlich-rechtlicher Versorgungseinrichtungen stehen namentlich im Zuständigkeitskatalog des KI-MIG – die KI-Aufsicht läuft an bAV-Trägern nicht vorbei.
  2. Wer ein Optionssystem für Januar plant: heute das Datum in den Kalender setzen, an dem das Angebot in Textform rausgeht. Ende September, nicht Mitte Oktober.
  3. In die Produktdiskussion zum Standarddepot die Zeile aufnehmen, die dort meist fehlt: Was passiert mit 85?

Newsletter: „Regulatorik & Realität" auf LinkedIn – Ausgabe 09 erscheint diesmal am selben Tag wie die Folge, mit Grafiken, Primärquellen und den drei Punkten.

Nächste Folge: Folge 10 in zwei Wochen – was die Länder an der Frühstartrente ändern wollen. Die Stellungnahmefrist des Bundesrates läuft bis zum 25. September.

Frage aus deinem eigenen Maschinenraum? Schreib Mario auf LinkedIn – die besten Fragen kommen in die nächste Folge.

Transparenz: Beide Stimmen sind synthetisch. Mario ist ein Voice-Clone seiner echten Stimme, Dana eine deutsche Sprecherstimme. Themen, Fakten und Haltung sind menschlich kuratiert und verantwortet.

Transkript anzeigen

00:00:00: Regulatorik und Realität der Podcast aus dem Maschinenraum der Versicherung mit Mario Pustan.

00:00:08: Der Deckel bleibt, die Beratungspflicht fällt.

00:00:12: Willkommen zurück bei Regulaturik & Realität Folge neun.

00:00:17: Mein Name ist Dana.

00:00:18: neben mir sitzt Mario PUSTAN wie immer irgendwo zwischen Krawatte und Kapuze.

00:00:24: Hallo Dana hallo zusammen

00:00:26: Für alle, die neu dazugekommen sind.

00:00:28: beide Stimmen sind synthetisch.

00:00:30: Mario ist ein Voice-Clone seiner echten Stimme.

00:00:33: meine ist eine deutsche Sprecherstimme.

00:00:35: Die Themen, die Fakten und die Haltung dahinter sind von Menschen gemacht.

00:00:40: Mario du wolltest heute mit etwas anderem anfangen als sonst?

00:00:44: Mit zwei Fehlern aus der letzten Folge.

00:00:46: Der erste, ich habe gesagt es gebe keine Aufsichtsmitteilung zu Artikel fünftig.

00:00:52: Das war zu hart formuliert.

00:00:54: Die BAFIN hatte am neunzwanzigsten Juli eine Pressemitteilung veröffentlicht und eine eigene Seite zur KI-Marktüberwachung dazu.

00:01:03: Richtig ist kein Fall, keine Warnung, kein Verfahren – falsch wahr?

00:01:08: Keine Mitteilung!

00:01:12: Kleiner und trotzdem ärgerlich.

00:01:14: Ich habe den Barfin-Experten zitiert und ihn Julia Obermüller genannt, er heißt Jens Obermöller und leitet die Abteilung Technologie im Finanzsektor.

00:01:23: Julia Wienz ist Exekutivdirektorin der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht.

00:01:29: Zwei Menschen zwei Ebenen und ich habe die Vornamen vertauscht.

00:01:34: Warum sagst du das so ausführlich statt des Still zu korrigieren?

00:01:38: Weil ich von dieser Reihe erwarte dass man ihr glaubt Wer nur die Treffer erzähl, ist irgendwann ein Werbe-Prospekt.

00:01:44: Drei Themen heute – Die Kabinettsfassung der Frühstartrente und einen Detail darin über das noch niemand geschrieben hat Was am Ende eines Altersvorsorge-Depots passiert?

00:01:55: Und der Opting Out Countdown.

00:01:58: Dana, Thema eins

00:02:01: Du hattest zwei Prüfpunkte angekündigt.

00:02:03: Bleibt der Kostendecke und bleibt der Abschluss ohne Beratungspflicht?

00:02:08: Das Kabinet hat am zwölften August beschlossen Wie lautet die Antwort?

00:02:12: Beim Deckel bleibt ein Prozent effektiv kosten.

00:02:16: Der steht übrigens weiterhin nicht im Frühstart Rentengesetz, sondern im Zertifizierungsrecht – das haben wir beim letzten Mal besprochen.

00:02:24: Dazu unverändertes Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.

00:02:30: Und beim zweiten Punkt?

00:02:32: Da ist die Antwort ein Ja mit Folgen!

00:02:38: Im Referentenentwurf war die Beratungspflicht nur für den Versichererabbedungen.

00:02:43: Die Kabinettsfassung nannte zusätzlich die Vorschrift für den Ver sichernungsvermittler.

00:02:48: Also, die Regelung über die sich im Juli halb Deutschland aufgeregt hat.

00:02:53: Genau die!

00:02:54: Im Juli lautete der Vorwurf – Der Direktvertrieb darf beratungsfrei verkaufen.

00:03:00: Der Vermittler muss beraten.

00:03:03: Das war richtig ….

00:03:04: Für den Entwurf Für die Kabinettsfassung stimmt es nicht mehr.

00:03:08: Für dieses Produkt schuldet jetzt niemand mehr eine Beratung, was bleibt ist die Pflicht, dass der Vertrag zu Wünschen und Bedürfnissen

00:03:17: passt.".

00:03:18: Ist das jetzt eine gute oder schlechte Nachricht für den Vertrieb?

00:03:21: Das kommt darauf an wie man fragt – und da wird es interessant!

00:03:25: Der Gesamtverband der Versicherer hat am Tag des Kabinettbeschlusses geschrieben er begrüße, dass keine gesetzliche Beratungspflicht gilt und zwar – ich zitiere – weder für Versicherer noch für Versicherungvermittler.

00:03:40: Der Verband der Anbieter spricht also für die Vermittler mit

00:03:43: Und die sehen das anders!

00:03:45: Frank Rottenbacher vom AFW sagt, Beratung ist kein Kostenfaktor sondern ein Schutzfaktore.

00:03:52: Der Präsident des BVK hält eine staatliche Standardlösung für alle für den falschen Weg.

00:03:58: Wer hat Recht?

00:04:00: Eine Zuspitzung wäre hier falsch.

00:04:02: Der Gesamtverband fordert die Beratungsfreiheit für beide Kanäle gleich, das ist kein Angriff auf den Vertrieb.

00:04:09: Der Wundepunkt liegt in der Kombination – ein Kostendeckel von einem Prozent bis achtzehn gar keine Abschluss- und Vertriebskosten.

00:04:18: und jetzt der Wegfall der Beratungspflicht.

00:04:21: In dieser Rechnung ist keine vergütete Beratungenstrecke mehr enthalten nicht weil jemand sie verboten hätte Sondern weil sie sich nicht mehr bezahlen lässt.

00:04:31: Gab es sonst noch Änderungen?

00:04:33: Vier, die es in keine Schlagzeile geschafft haben.

00:04:36: Der Vertrag lässt sich jetzt bis zum fünfunddreißigsten Lebensjahr nachholen statt bis zum fünfundzwanzigsten.

00:04:43: Das Guthaben ist neu unfentbar.

00:04:46: Es darf für Wohneigentum verwendet werden Und ohne steuerliche Identifikationsnummer entsteht gar kein Anspruch.

00:04:54: Und die sozialrichtige Behandlung Die hattest du auch versprochen.

00:04:58: Die kann ich nicht liefern und das ist die ehrliche Antwort.

00:05:01: Der Entwurf ändert weder das zweite noch das zwölfte Sozialgesetzbuch, ob das Guthaben eines Tages auf Bürgergeld oder Grundsicherung angerechnet wird steht schlicht nicht drin.

00:05:12: Der neue Pfändungsschutz spricht dagegen aber das ist meine Lesart und keine Regelung.

00:05:19: Thema zwei Du hast im Vorgespräch gesagt dich beschäftigt eine Frage die niemand stellt

00:05:26: Was passiert eigentlich am Ende des Depots?

00:05:28: Niemand stellt sie, weil sie sechzig Jahre entfernt liegt.

00:05:32: Und sie entscheidet trotzdem wem der Markt am Ende gehört.

00:05:36: Erklär das.

00:05:37: Bis jetzt galt für geförderte Verträge eine einfache Regel Man darf einen Auszahlungsplan wählen aber spätestens ab fünf und achtzig muss ein Teil des Kapitals verrentet werden.

00:05:48: Damit war klar Am Ende steht eine lebenslange Zahlung.

00:05:52: Das

00:05:54: ist nicht gelockert, das ist gestrichen.

00:05:57: In der Fassung die ab Januar gilt endet der Auszahlungsplan frühestens mit fünfundachtzig und dann wird ein etwaiges Restkapital ausgezahlt – nicht verrentet ausgezahlt.

00:06:09: Was heißt es für ein Kind dass zwei tausend siebenundzwanzig startet?

00:06:14: Dass es sein Altersvorsorgevermögen bis fünfundachzig laufen lassen und den Rest als Einmalbetrag nehmen kann ohne je eine Rente bezogen zu haben.

00:06:24: Die Deutsche Aktuarvereinigung hat den Satz dazu schon im Dezember geschrieben, offenbleibe aus welchen Mitteln danach die Alterssicherung erfolgen soll

00:06:34: und wie wahrscheinlich ist dieses danach?

00:06:37: Der Gesamtverband rechnet vor dass rund siebenundvierzig Prozent der fünf-unsechzigjährigen Frauen unter zweiunddreißig Prozent del Männer älter als neunzig werden.

00:06:47: das ist keine Randgruppe.

00:06:49: Und jetzt kommt der Wettbewerb ins Spiel.

00:06:52: Jetzt kommt er!

00:06:53: Ein Depot kann ein Wertpapier-Institut führen.

00:06:56: Scalable hat vergangene Woche als Erster Konditionen genannt, Trätrepublik wirbt schon – die ING führt eine Warteliste.

00:07:04: Schneller billiger bessere Oberflächen

00:07:07: Aber….

00:07:08: Eine lebenslange Leibrente kann keiner von Ihnen darstellen.

00:07:12: Die geht nur über ein Versicherungsunternehmen,

00:07:14: d.h.,

00:07:15: der Neobroker gewinnt den Vertrag beim sechsjährigen und mit fünfundsechzig steht die Frage im Raum, die er nicht beantworten kann.

00:07:23: Dann müssten die Vorsicherer eigentlich entspannt sein?

00:07:27: Sind sie nicht – und zwar aus einem Grund, über den kaum jemand schreibt!

00:07:31: In Zertifizierungsrecht steht einen Satz, der es in sich hat Wer überhaupt einen Altersvorsorgevertrag zertifiziert bekommen will, muss mindestens ein Standarddepot anbieten oder einen kooperierenden Anbieter nachweisen.

00:07:45: Also auch wenn er das Produkt gar nicht will?

00:07:49: Auch dann!

00:07:49: Für ein Lebensversicherer ist das Standarddepots damit keine strategische Optionen.

00:07:54: Es ist die Eintrittskarte fürs eigene Kerngeschäft.

00:07:57: Und wenn man liest, dass drei Viertel der befragten Lebensversicherer ein Altersvorsorge-Depot planen, klingt das erst mal nach Aufbruch.

00:08:05: Es ist zu einem guten Teil schlicht Pflicht!

00:08:14: Da liegt die unangenehmste Zahl Bis achtzehn ist der Anbieterwechsel vollständig kostenfrei, danach in aller Regel auch.

00:08:23: Ein Vertrag, der sich reibungsfrei mitnehmen lässt hat wenig Bindungswirkung und einen entsprechend niedrigen Bestandswert.

00:08:30: Wer heute nur die Ansparphase plant, baut eine Kundenbeziehung, die jederzeit weggehen kann.

00:08:37: Drittes Thema – und das ist eine Zusage aus der letzten Folge!

00:08:41: Die letzte brauchbare Woche für den Opting Outstart.

00:08:45: Wer ein Optionssystem zum ersten Januar starten will, hat jetzt noch etwa fünf Wochen.

00:08:50: Der Grund ist eine einzige Frist.

00:08:53: Das Angebot muss mindestens drei Monate vor der ersten Fälligkeit des umzuwandelnden Endgelds in Textform vorliegen.

00:09:01: Und wenn das erste Endgeld im Januar fällig ist?

00:09:04: Dann muss das Angebot Ende September raus – nicht Mitte Oktober und die Betriebsvereinbarung muss davor stehen – nicht danach!

00:09:13: Das ist die Reihenfolge, an der es in der Praxis scheitert.

00:09:20: Seit Januar geht das Optionssystem auch ohne Tarifvertrag per Betriebs- oder Dienstvereinbarung – zwei Bedingungen.

00:09:28: Entgeltansprüche dürfen in der Branche nicht und auch nicht üblicherweise tariflich geregelt sein Und der Arbeitgeber muss mindestens zwanzig Prozent des umgewandelten Endgelds zuschießen.

00:09:40: Klingt nach einer Erleichterung.

00:09:43: Ist es auch?

00:09:44: Mit einer stillen Hürde, die im Wort Betriebsvereinbarung steckt.

00:09:49: Ohne Betriebes oder Personalrat gibt es diesen Weg nicht!

00:09:53: Und was tritt zum Januar sonst noch an Kraft?

00:09:56: Weniger als gerade in vielen Präsentationen steht.

00:10:00: Genau zwei Dinge – der flexible Übergang in den Ruhestand und die höhere Geringverdienervörderung.

00:10:10: Die neuen Abfindungsgrenzen und die Öffnung der Sozialpartner-Modelle für tariffremde Unternehmen gelten schon seit dem Zweiundzwanzigsten Januar.

00:10:19: Also seit über sieben Monaten.

00:10:22: Wer damit noch wartet, wartet auf nichts.

00:10:26: Beim letzten Mal hast du gesagt hier sollen die Fragen der Hörer stehen und nicht deine.

00:10:31: Eine ist gekommen.

00:10:32: Dietman Niehaus hat unter der letzten Ausgabe kommentiert sinngemäß Wichtig sei dass man seine KI Anwendungen kennt dokumentiert und prüft.

00:10:42: Bei seinen Kunden laufe das über ein KI-Verzeichnis, und wenn man es transparent macht und schult sei man

00:10:48: weit.".

00:10:49: Dem stimme ich zu – und ich will einen Punkt ergänzen der genau in diese Woche passt!

00:10:54: Ein Verzeichnis nützt nur so viel wie es unterscheidet.

00:10:57: Wir haben in Folge Acht über zwei Behörden gesprochen.

00:11:00: Was ich seither nachgelesen habe im Zuständigkeitskatalog des KI Marktüberwachungsgesetzes stehen nicht nur Versicherungsunternehmen, da stehen ausdrücklich auch Pensionsfonds und die separaten Abrechnungsverbände öffentlich-rechtlicher Versorgungseinrichtungen.

00:11:16: Also BRV Einrichtungen

00:11:19: Namentlich!

00:11:20: Wer eine führt und annahm – Die KI Aufsicht laufe an ihm vorbei zur Bundesnetzagentur liegt falsch.

00:11:29: Das heißt fürs Verzeichnis Eine Spalte reicht nicht in der steht welches System es ist.

00:11:35: Es braucht die Spalte, ob es am regulierten Geschäft hängt.

00:11:39: Davon hängt der Adressat

00:11:43: ab.

00:11:51: Als Verkauf nicht als Gespräch.

00:11:53: schon Eltern, die für ihr Kind einen Vertrag suchen haben selten selbst einen ordentlichen Vorsorgestand.

00:12:00: Wer die zehn Euro erklärt und dabei die Lücke der Eltern sichtbar macht, bekommt einen Termin den er sonst nicht bekommt.

00:12:08: Und die dritte aus einer Produktentwicklung?

00:12:11: Brauchen wir ein Standarddepot obwohl es sich nicht rechnet?

00:12:14: Für das Produkt allein – nein!

00:12:17: Für die Zertifizierung des restlichen Neugeschäfts ja.

00:12:21: Die Frage ist deshalb nicht ob sondern eigen entwickelt oder über eine Kooperation?

00:12:27: Und die zweite Frage dahinter ist die wichtigere.

00:12:30: Wer im Haus besetzt die Auszahlungsphase, bevor es jemand anders tut?

00:12:40: Drei Dinge – erstens Prüft ob eure KI-Systemliste zwischen reguliertem Geschäft und Rest trennt.

00:12:47: Wer eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds führt steht namentlich im Katalog.

00:12:52: Zweitens.

00:12:53: Wer ein Optionssystem für Januar plant, setzt heute das Datum in den Kalender an dem das Angebot rausgeht – Ende September.

00:13:01: Drittens.

00:13:03: Nehmt in die Produktdiskussion zum Standarddepot die Zeile auf, die dort meist fehlt.

00:13:09: Was passiert mit Fünf und Achtzig?

00:13:13: Nicht verrentet, ausgezahlt Und dahinter dieselbe Formel wie immer Handlungskompetenz gleich klare Spielregeln, mal sinnvolle Umsetzung.

00:13:24: Beim Kostendeckel sind die Spiele-Regeln jetzt klar – bei der Auszahlungsphase sind sie klar und niemand hat hingesehen!

00:13:31: Das ist der Gefährlichere von beiden Fällen….

00:13:34: Und im Newsletter?

00:13:37: Der kommt heute nicht wie sonst zwei Tage später... Ich hatte in Folge Acht den Fünfundzwanzigsten angekündigt und im Newsletter, den Siebenundzwannzigsten.

00:13:46: Es ist der Sechsundzwanzigste geworden – beides läuft am selben Tag.

00:13:50: Da steht alles schriftlich mit den Grafiken und den Fundstellen.

00:13:54: In zwei Wochen.

00:13:56: Folge Zehn Bis dahin steht die Frühstarrtränte beim Bundesrat zur Stellungnahme.

00:14:02: Die Frist läuft bis zum Fünfundzwanziger September.

00:14:05: Ich lese, was die Länder ändern wollen und ob jemandem die sozialrechtliche Lücke auffällt.

00:14:11: Und die Frage, die ich diesmal mitgebe geht an die Produktverantwortlichen.

00:14:15: Habt ihr für das Altersvorsorgedepot schon entschieden wie die Auszahlungsphase aussieht?

00:14:22: Oder steht im Konzept bisher nur die Ansparphase?

00:14:25: Schreibt es mir auf LinkedIn – bis in zwei Wochen!

00:14:33: Beide Stimmen dieser Folge sind KI-generiert und bewusst gekennzeichnet.

00:14:37: Die Newsletter gibt's gleichnamlich auf LinkedIn.

00:14:40: Danke fürs Zuhören – bis zum nächsten Mal!

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