Regulatorik & Realität - Folge 6 - Sommer der Fristen: §212 VVG, Opting-out und der Digital Omnibus

Shownotes

In dieser Ausgabe ziehen Dana und Mario Zwischenbilanz zu drei parallelen Fristen im Sommer 2026.

Das erweiterte Fortsetzungsrecht nach §212 BetrAVG läuft seit dem 1. Juli – die Fallzahlen zeigen sich zeitversetzt, sobald Beitragsfreistellungen enden, aber die Dokumentationspflicht beginnt schon jetzt.

Beim Opting-out nach §20 Abs. 3 BetrAVG zählt der Sommer als Vorlaufzeit: Wer zum 1. Januar 2027 automatisch einschreiben will, muss das Angebot spätestens Ende September versendet haben.

Der Digital Omnibus zur KI-Verordnung ist politisch beschlossen (Parlament 16. Juni, Rat 29. Juni): Die Hochrisiko-Pflichten verschieben sich auf den 2. Dezember 2027, während die Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte aus Artikel 50 bereits zum 2. August 2026 greifen.

Außerdem: eine Korrektur zu Artikel 4 der KI-Verordnung aus Folge 5, drei Fragen aus dem Maschinenraum und der Self-Check für diese Woche.

Transkript anzeigen

00:00:00: Willkommen bei Regulatorik und Realität, Folge sechs.

00:00:04: Mein Name ist Dana neben mir Mario Pustan wie immer irgendwo zwischen Krawatte und Kapuze.

00:00:10: Kurz zur Transparenz?

00:00:11: Beide Stimmen in diesem Podcast sind synthetisch.

00:00:14: Mario isst ein Voice Clone seiner echten Stimme.

00:00:17: meine ist eine professionelle Sprecherstimme.

00:00:20: die Inhalte die Zahlen die Einschätzung die sind echt.

00:00:24: Hallo zusammen!

00:00:25: Vor zwei Wochen habe ich einen Endspurt vor dem zweiten August angekündigt, heute muss sich das präzisieren und an einer Stelle korrigieren.

00:00:34: Das klingt nach einer Folge mit Ansage.

00:00:36: Drei Dinge sind seitdem passiert.

00:00:39: Erstens Paragraf twohundertzwölf, VVG ist seit dem ersten Juli in Kraft neun Tage Wirkbetrieb.

00:00:45: Zweitens der Digital-Omnibus ist durch Parlament und Rat haben zugestimmt.

00:00:50: Und drittens im finalen Text steht etwas zu Artikel vier das wir in Folge fünf noch anders erzählt haben.

00:00:57: Dann der Reihe nach erst die Betriebsrente.

00:01:07: Ehrliche Antwort, in den Fallzahlen fast nichts und genau das ist der Punkt.

00:01:11: Das Recht gilt für Beitragsfreistellungen die ab dem ersten Juli beginnen.

00:01:16: Wer heute ins sabbatical geht oder in die Pflegezeit dessen drei Monatsfenster öffnet sich erst am Ende dieser endgeltlosen Zeit.

00:01:23: Die Welle kommt also zeitversetzt aber die operative Verantwortung beginnt trotzdem ab Tag eins.

00:01:29: Was heißt das konkret für einen Arbeitgeber oder Vermittler?

00:01:33: Wichtig zur Einordnung, das Gesetz schreibt kein Workflow vor.

00:01:37: Es gewährt ein Recht dass der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten verlangen muss.

00:01:42: aber wer diesen Anspruch praktisch beherrschbar machen will braucht drei Dinge erstens erkennen Das HR System muss jede endgeltlose Zeit als Ereignis kennen, sabbatical langzeiterkrankung pflege nicht nur Elternzeit.

00:01:56: Zweitens, eine belastbare Information organisieren.

00:02:00: Wer die Frist nicht kennt lässt das Recht stillschweigend verstreichen und diese Lücke fällt später auf den Arbeitgeber zurück – nicht auf dem Paragrafen.

00:02:08: Drittens dokumentieren was wann an wen kommuniziert wurde.

00:02:13: Und warum reicht es nicht, dass später zu klären?

00:02:15: wenn wirklich jemand fragt?

00:02:17: Weil BAV-Sachverhalte über Jahrzehnte wirken.

00:02:20: Wenn in fünfzehn Jahren jemand wissen will, warum sein Vertrag beitragsfrei blieb muss rekonstruierbar sein.

00:02:26: Wann endete die endgeltlose Zeit?

00:02:28: Welche Information lag vor?

00:02:30: wie wurde der Fall bearbeitet?

00:02:32: Erinnerung ersetzt kein Nachweis und meine Einordnung kein Zensus.

00:02:36: In einem Haus mit ein paar hundert Mitarbeitenden kommen übers ja etliche Endgeldloseepisoden zusammen.

00:02:43: jede einzelne ist ab jetzt ein potentieller Dokumentations.

00:02:47: Also kein Stichtag mit Knall, sondern einer mit Zinseszins.

00:02:51: Schön gesagt!

00:02:51: In Folge zwei haben wir den Paragrafen einen stillen Stress-Test genannt.

00:02:56: Jetzt läuft er – er macht keinen Lärm, er sammelt... Weil jetzt die Rückwärtsrechnung beginnt.

00:03:09: Seit dem Zweiundzwanzigsten Januar können Arbeitgeber die automatische Entgeltumwandlung per Betriebs- oder Dienstvereinbarung einführen, Paragraf zwanzig Absatz drei Betriebesrentengesetz ohne Tarifvertrag überall dort wo entgelt nicht üblicherweise tariflich geregelt ist.

00:03:26: Bedingungen mindestens zwanzich Prozent Arbeitgeberszuschuss

00:03:30: Und die Rückwerzrechnungen?

00:03:32: Das Gesetz verlangt Angebot in Textform an jeden Mitarbeitenden mindestens drei Monate vor der ersten Fälligkeit mit mindestens einem Monat Widerspruchsfrist.

00:03:41: Wer zum Ersten Januar, dem Jahr, ist der natürliche Termin und muss das Angebot spätestens Ende September raushaben.

00:03:52: Davor liegen Betriebsvereinbarung, Tarifprüfungen, Anbieterauswahl, Kommunikation – wer erst im Herbst anfängt wird den ersten Januar kaum noch sauber erreichen.

00:04:02: Also eine Sommerentscheidung.

00:04:04: Eine Juli Entscheidung und sie lohnt sich, internationale Studien zur automatischen Einbeziehung zeigen regelmäßig deutlich höhere Teilnahmequoten als bei aktiver Anmeldung der Default entscheidet.

00:04:15: Aber die Mechanik ist anspruchsvoll, saubere Abgrenzung, tariflicher Entgeltbestandteile, fristgerechte Angebote in Textform an jeden einzelnen.

00:04:23: Widersprüche verarbeiten nach Zykler einsammeln – das ist keine Broschüre, das ist Dunkelverarbeitung.

00:04:29: ohne automatisierte Strecke zwischen HR-Systemen wird aus dem Opting Out ein Zettelprojekt.

00:04:36: Und damit hängen beide BRV-Themen am selben Nerv.

00:04:40: Genau, Paragraf zweihundert zwölf verlangt das Ereignisse im Personalsystem zuverlässig Prozesse auslösen.

00:04:46: Das Opting out verlangts dasselbe nur in die andere Richtung.

00:04:49: Beides ist BRSG II beides ist twenty sechs und zwanzig.

00:04:54: Beides entscheidet sich an der Infrastruktur nicht am Produkt.

00:04:59: Damit zur Ansage vom Anfang Der Digital Omnibus.

00:05:02: Der ist jetzt politisch fertig.

00:05:04: Das Europäische Parlament hat am sechzehnten Juni zugestimmt, der Rat am neunundzwanzigsten Juni.

00:05:11: Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt.

00:05:13: Damit ist fix was wir seit Mai als Stand berichtet haben – die Hochrisikoflichten darunter Versicherungs-Pricing und Personalwesen rutschen vom zweiten August zwanzig sechsundzwantig auf den zweiten Dezember zwanzigg siebenundzwannzig eingebettete Systeme auf zwanzighachtundzwanzig.

00:05:32: Also doch kein Endspurt vor dem zweiten August?

00:05:35: Doch.

00:05:36: Nur ein anderer.

00:05:36: Am zweiten August greifen wesentliche Transparenzpflichten aus.

00:05:39: Artikel fünfzig, Anbieter neuer generativer Systeme müssen synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte in einem Maschinenlesbahnformat kennzeichnen.

00:05:50: Für Systeme die schon vor dem zweiten August auf dem Markt waren läuft eine Übergangsfrist bis zum zweiten Dezember.

00:05:56: Und wer Deepfakes einsetzt muss grundsätzlich offenlegen dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

00:06:03: Bußgeldrahmen bis fünfzehn Millionen Euro oder drei Prozent des Umsatzes.

00:06:10: In Folge fünf habe ich gesagt, Artikel vier – die Kompetenzpflicht sei vom Omnibus nicht betroffen.

00:06:16: Das war der Stand der Berichterstattung, der finale Text sagt etwas anderes und das gehört korrigiert.

00:06:21: Aus dem Sicherstellen eines ausreichenden Kompetenzniveaus wird die Pflicht Maßnahmen zu ergreifen welche die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen.

00:06:30: ein bestimmtes individuelles Niveau muss nicht mehr garantiert werden.

00:06:33: Die Pflicht wird weicher sie verschwindet.

00:06:36: Was ändert das praktisch?

00:06:38: Ist die Schulungspflicht damit vom Tisch?

00:06:40: Nein.

00:06:41: Erstens, bis das Amtsblatt da ist gilt Artikel vier unverändert.

00:06:45: Stand heute ist nichts weicher.

00:06:47: Zweitens.

00:06:48: Maßnahmen ergreifen ist eine Nachweisfrage, wer haftet will belegen können was er getan hat und warum es zu Rollen vor Kenntnissen und eingesetzten Systemen passt.

00:06:59: Diese Angemessenheitsprüfung nimmt ihr niemand ab auch keine Zulassungsurkunde.

00:07:03: Und drittens bleibt das Fernunterrichtsrecht davon unberührt.

00:07:07: Entgeltliche Online-Lehrgänge können je nach Ausgestaltung unter das FernUSG fallen.

00:07:12: fehlt dann eine erforderliche ZFU-Zulassung.

00:07:22: Dann

00:07:23: ist die Verschiebung also keine Entwarnung, sondern nur eine neue Sortierung der Fristen.

00:07:27: Genau das!

00:07:28: Wer jetzt entspannt hat die falsche Frist gelesen?

00:07:32: Unser wiederkehrendes Format.

00:07:34: drei Fragen aus dem Maschinenraum Aber erst eine ehrliche Ansage.

00:07:39: In Folge fünf hatten wir gefragt ob ihr eure Kompetenzpflicht über einen zugelassenen Lehrgang erfüllt oder über ein ungeprüftes Webinar.

00:07:47: Die Resonanz darauf war, sagen wir übersichtlich.

00:08:10: Frage

00:08:17: eins, die HR-Frage?

00:08:20: Wir haben Elternzeit im Prozess.

00:08:22: Reicht das für Paragraf zweihundert zwölf?

00:08:25: Nein!

00:08:25: Das Gesetz nennt jetzt alle endgeldlosen Zeiten.

00:08:28: Sabbatical, Langzeiterkrankung, Pflegezeit – wer nur Elternzeit triggert lässt mehrere relevante Fallgruppen unberücksichtigt und unberüksichtigt heißt hier nicht erkannt, nicht dokumentiert.

00:08:41: Frage zwei, die Maklerfrage.

00:08:43: Mein Firmenkunde will das Opting-Out aber Teile der Belegschaft sind tarifgebunden?

00:08:47: Geht das?

00:08:48: Differenziert – Die Öffnung gilt nur wo Entgeltansprüche nicht und nicht üblicherweise tariflich geregelt sind.

00:08:56: Das kann innerhalb eines Hauses unterschiedlich sein außer tarifliche Angestellte ja Tarifbeschäftigte Nur wenn der Tarifvertrag es zulässt.

00:09:05: Genau diese Abgrenzung gehört in die Betriebsvereinbarung bevor das erste Angebot rausgeht.

00:09:10: Und Frage drei, die Vorstandsfrage.

00:09:13: Wenn Artikel vier weicher wird können wir die Schulungsrunde dann nicht einfach ins nächste Jahr schieben?

00:09:18: Verschieben könnt ihr die Schulung – die Verantwortung nicht!

00:09:21: Die Systeme laufen ja heute mit den Leuten.

00:09:24: von heute und bis zur Amtsblattverkündung gilt Artikel V ohnehin unverändert.

00:09:29: Wer schieben will sollte dokumentieren können warum das für seine Rollen und Systeme vertretbar ist.

00:09:34: und genau diese Begründung ist am Ende mehr Arbeit als die Schulungen

00:09:40: Bevor wir in den Sommer gehen, der Self-Check.

00:09:42: Drei Fragen drei ehrliche Antworten.

00:09:45: Erstens löst euer HR System heute bei jeder endgeldlosen Zeit nicht nur Elternzeit automatisch Informationen und Dokumentation aus?

00:09:53: Zweitens habt ihr für das Opting Out eine Terminentscheidung erster Januar oder bewusst später oder verschiebt ihr sie?

00:10:00: Drittens.

00:10:01: Wisst ihr für jedes generative KI-System mit Außenwirkung, welche Kennzeichnungs oder Offenlegungspflicht ab dem zweiten August greift?

00:10:10: Und wenn es dreimal nein ist?

00:10:12: Drei – Nein!

00:10:13: Dann hat diese Ausgabe sich schon gelohnt.

00:10:15: Die drei Dinge Liste für diese Woche?

00:10:18: Erstens lasst dir aus dem HR System alle laufenden und geplanten Beitragsfreistellungen seit dem ersten Juli ziehen.

00:10:25: Das ist euer Paragraf twohundert zwölf Bestand Stunde Null.

00:10:29: Zweitens setzt die Opting-Out Frage auf die nächste Leitungsrunde mit der Rückwärtsrechnung.

00:10:34: Start erster Januar heißt Angebot, Ende September heißt Betriebsvereinbarung im Sommer.

00:10:40: Drittens prüft eure Kompetenznachweise gegen zwei Fragen, passt die Maßnahme nachweisbar zu euren Rollen und Systeme und hält der Vertrag dahinter dem FernOSG Stand?

00:10:53: Im Newsletter von heute mit allen Primärquellen.

00:10:56: Dort läuft auch die Einwortfrage dieser Ausgabe, kommt bei euch das Opting Out zum ersten Januar?

00:11:03: Antwortet mit Kommt oder Kommt nicht Und ihr habt es vorhin gehört Wir werden nur aus was wirklich da ist.

00:11:10: wenn genug zusammenkommt greife ich es anonymisiert auf.

00:11:14: und nach der Sommerpause

00:11:16: Sommerpause, nicht für die Aufsicht.

00:11:18: Wir schauen auf das KIMEG – Das Deutsche Durchführungsgesetz zur KIVO und die Frage wann KI-Einsatz zur Vorstandshaftung wird?

00:11:28: Und wir fragen nach wer seine Opting Out-Vereinbarungen bis dahin stehen hat

00:11:33: Bis in zwei Wochen Für Mario.

00:11:35: Ich bin Dana Regulatorik und Realität.

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