Regulatorik & Realität - Folge 11 – Die Förderung wächst mit. Aber wer merkt es?

Shownotes

Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, den Förderbetrag für Geringverdiener in der betrieblichen Altersversorgung abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2027 wird er stattdessen ausgebaut. In dieser Folge geht es darum, was davon tatsächlich bei Arbeitgebern und Beschäftigten ankommt.

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00:00:00: Ich

00:00:20: sage, es ist eine interessante Nachricht.

00:00:23: Dass ab Januar mehr Geld bereitsteht finde ich gar nicht zu spannend!

00:00:27: Spannend ist, ob diesmal mehr davon bei den Leuten ankommt.

00:00:32: Beim letzten Mal kam es bei den meisten nicht an.

00:00:42: Hallo zusammen!

00:00:53: Themen, Fakten und Haltung sind von Menschen ausgewählt und verantwortet.

00:00:58: Die letzten beiden Folgen gingen ums Altersvorsorge-Depot – erst was der Gesetzgeber am Produkt ändert dann was der Markt daraus macht

00:01:07: Und heute was davon beim Arbeitgeber oder Beschäftigten ankommt?

00:01:12: Drei Fragen stehen dahinter Wer merkt eigentlich dass sich etwas verbessert hat?

00:01:18: Wo kann die Kette zwischen Gesetz und Mensch reißen?

00:01:23: Was sagt die Personalabteilung im Januar, wenn jemand fragt welche Förderung ernehmen soll?

00:01:29: Die Länder hattest du auch versprochen.

00:01:31: Kommen am Ende kurz!

00:01:33: Die Zusage löse ich ein.

00:01:37: Ich vermute – die wenigsten, die zuhören – kennen diese Förderungen überhaupt beim Namen.

00:01:42: Das gehört schon zur Geschichte.

00:01:44: Paragraf-Hundert Einkommenssteuergesetz der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung.

00:01:49: Der Mechanismus geht so Ein Arbeitgeber zahlt für einen Geringverdiener zusätzlich mindestens zweihundertvierzig Euro im Jahr in die Betriebsrente.

00:01:59: Dafür darf er dreißig Prozent davon, bisher höchstens zweihundertachtundachzig Euro von der Lohnsteuer abziehen, die ihr ohnehin ans Finanzamt

00:02:07: abführt.".

00:02:09: Das Geld geht also an den Arbeitgebern nicht an den Mitarbeiter.

00:02:13: Das ist der Satz, den man sich merken sollte – Der Beschäftigte profitiert nur mittelbar.

00:02:18: Der Arbeitgeber muss den zusätzlichen Beitrag überhaupt erst leisten.

00:02:22: Und genau da hat der Bundesrechnungshof hingesehen.

00:02:25: Im Jahr und im Jahr haben Arbeitgebern zweihundert Millionen Euro Lohnsteuer als Förderbetrag einbehalten, genutzt wird er – ich zitiere – nur von knapp fünf Prozent aller Arbeitgebers.

00:02:39: Größter Nutzer ist der öffentliche Dienst

00:02:42: Ausgerechnet der

00:02:45: Erreicht werden rund eine Million Beschäftigte.

00:02:48: Das sind laut Rechnungshof knapp vierzehn Prozent aller Geringverdiener in Deutschland.

00:02:52: Dann kommen zwei Befunde, die für uns im Maschinenraum wichtiger sind als die Quote.

00:02:57: Der erste Die Förderung bewirke großen Teils Mitnahmeeffekte.

00:03:02: Viele die sie nutzen hätten ohnehin zahlen müssen etwa per Tarifvertrag.

00:03:07: Der zweite, die Regelung sei schwer prüfbar und in der Praxis auch für die Arbeitgeber fehleranfällig.

00:03:14: Der Großteil des Förderbetrags blieb ungeprüft.

00:03:17: Und daraus folgt die Empfehlung

00:03:20: Wörtlich!

00:03:21: Der Bundesrechnungshof hat daher empfohlen Paragraf hundert Einkommenssteuergesetz abzuschaffen.

00:03:27: Das Finanzministerium hat widersprochen das System sei verwaltungsarm angelegt Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz ab dem ersten Januar, twenty-sevenundzwanzig.

00:03:41: Der Höchstbetrag steigt von zweihundert achten achtzig auf dreihundertsechtzig Euro.

00:03:46: Die eigentliche Änderung steckt aber in der Einkommensgrenze.

00:03:50: Bisher war das ein fester Betrag – zweitausendfünfhundert fünfundsiebzig Euro im Monat.

00:03:55: Ab Januar sind es drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung.

00:04:00: Die Grenze wächst also jedes Jahr mit.

00:04:03: Nach dem Entwurf der Rechengrößen für zwei tausend siebenundzwanzig wären das rechnerisch dreitausend einhundertsechsundachtzig Euro.

00:04:11: Kabinett und Bundesrat müssen die Werte noch beschließen.

00:04:14: Gut sechshundert Euro mehr Spiegelraum.

00:04:17: Die Bundesregierung schätzt in ihrer Gesetzesbegründung, dass mittelfristig rund vierhunderttausende Menschen zusätzlich den Förderbetrag erhalten.

00:04:26: Darauf wettet der Gesetzgeber!

00:04:31: bei einem Instrument, das bisher knapp fünf Prozent der Arbeitgeber nutzen.

00:04:36: Klingt nach einem Gesetz, dass man einfach auf die nächste Lohnabrechnung wirken lässt?

00:04:41: So ist es gebaut und deshalb lohnt der Blick auf das was dazwischen liegt – da ist das Gesetz!

00:04:48: Da ist die Lohnsoftware, die die Grenze kennen muss….

00:04:51: Da ist der Arbeit Geber, der die zu hundertvierzig Euro tatsächlich zahlt Und irgendwo der Makler oder Berater, den überhaupt darauf bringt.

00:05:00: Reist die Kette an einer Stelle?

00:05:02: Bleibt es beim Gesetz!

00:05:04: Fangen wir bei der Software an.

00:05:06: Bisher reichte dort eine feste Zahl – zweitausendfünfundundseipzig.

00:05:11: Ab Januar braucht es eine Formel, die an der Beitragsbemessungsgrenze hängt.

00:05:16: Ich habe aber mit großen Anbietern von Lohnsoftware noch keine öffentlich aufhindbaren Hinweise dazu gefunden.

00:05:22: Das bedeutet nicht, dass die Anpassung fehlt.

00:05:25: Jahreswechsel-Releases kommen häufig erst im Dezember.

00:05:29: Was ich gefunden habe ist der Ratgeber eines Lohnbüros, der für Rund zweitausendneunhundert Euro nennt.

00:05:38: Das ist die Grenze auf Basis der Werte von zweitausendfünfundzwanzig – kein Skandal!

00:05:44: Aber ein gutes Beispiel dafür wie eine dynamische Zahl im Umlauf einfriert….

00:05:49: Die Kapuzenfrage wäre dann, wo steht bei euch die Zwei-Tausend Fünfhundertfünfundsiebzig als Konstante im Code?

00:05:58: Genau die.

00:05:59: Und die Gravattenfrage lautet – wer bei uns würde es merken wenn sie da noch steht?

00:06:04: Bleibt die alte Grenze in einem System hinterlegt können Beschäftigte zwischen zwei Tausend Fünfundundsebzig und dreitausend Einhundertsechsund Achtzig durchs Raster fallen.

00:06:15: Und dass kaum jemand prüft, hat der Rechnungshof schon festgestellt.

00:06:29: Richtig!

00:06:31: Die neue Grenze macht ab Januar mehr Menschen förderfähig – sie erzeugt keinen einzigen Vertrag.

00:06:37: Dafür braucht es jemanden, der zum Arbeitgeber geht und sagt «Du hast Beschäftigte in diesem Band».

00:06:43: Wenn du für sie zusätzlich einzahlst, holst du dir einen Teil davon über die Lohnsteuer zurück.

00:06:49: Das ist Makler-Aufgabe und zwar eine sehr konkrete.

00:06:52: Da wird kein Produkt verkauft – da wird der Bestand durchgegangen.

00:06:57: Also eher eine Liste als ein Verkaufsgespräch?

00:07:00: Eine Liste!

00:07:01: Welcher Firmenkunde hat Beschäftigte zwischen den beiden Grenzen?

00:07:05: Und zahlt dort schon jemand?

00:07:07: Das kann man im Oktober erledigen.

00:07:09: Im Januar ist man damit spät dran.

00:07:12: Während die Grenze leise durch die Lohnabbrechnung läuft, wird ab Januar über etwas anderes sehr laut geredet.

00:07:20: Über das Altersvorsorgedepot – Preise, Zulagen, Werbung.

00:07:25: Und das ist der Kontrast, der mich an dieser Folge am meisten beschäftigt.

00:07:29: Am ersten Januar treffen beim Beschäftigten zwei geförderte Welten aufeinander auf der einen Seite die Endgeldumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss und bei Geringverdienern womöglich mit dem Förderbetrag Auf der anderen Seite das Depot mit staatlicher Zulage.

00:07:45: Fünfzig Prozent auf die ersten dreihundertsechzig Euro Eigenbeitrag, fünfzwanzig Prozent bis achtzehnhunderteuro.

00:07:53: Einen Arbeitgeberzuschuss zum Depot habe ich im Gesetz nicht gefunden und auch keine Verbindung zur

00:07:59: Entgeldumwandlung.".

00:08:01: Und ich ahne wo die Frage was soll ich nehmen landet?

00:08:05: Nicht beim Anbieter – im Büro nebenan in der Personalabteilung!

00:08:10: Genau da!

00:08:11: HA bekommt damit eine Frage, die HR eigentlich nicht beantworten sollte.

00:08:16: Verboten ist sie nicht – aber die Antwort ist eine persönliche Vorsorgeentscheidung.

00:08:21: Eine Analyse von Marsh ender August beim Portal Pensions Industries erschienen kommt zu dem Ergebnis kein klarer Sieger.

00:08:29: Es hängt vom Arbeitgeberzuschuss ab, von Kindern, vom Einkommen und der Erwerbsbiografie

00:08:35: Und ab da wird es heikel

00:08:37: Ab.

00:08:37: da beginnt für HR eine schwierige Grenze und das Bundesarbeitsgericht hat dazu eine ziemlich klare Linie gezogen.

00:08:46: Der Arbeitgeber muss nicht einmal von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung hinweisen.

00:08:52: Dann gibt ein Arbeitgebers in der betrieblichen Altersversorgung Auskünfte, auch ohne dazu verpflichtet zu sein müssen sie richtig eindeutig und vollständig sein – sonst kann er haften!

00:09:06: Heißt übersetzt, wer nichts sagt ist sicherer als wer halb etwas sagt.

00:09:11: Das ist die unbequeme Konsequenz.

00:09:14: Trotzdem würde ich keiner Personalabteilung zum Schweigen raten.

00:09:17: Ich würde zur Vorbereitung raten.

00:09:20: HR sollte im Januar sachlich erklären können was im eigenen Haus gilt Versorgungsordnung Zuschuss Wer der Versorgungsträger ist Und dass es daneben das Depot gibt.

00:09:32: Eine persönliche Empfehlung, welches Vorsorgeprodukt für diesen einen Menschen besser ist, ist etwas anderes.

00:09:39: Da sollte HR sehr genau wissen wo Informationen endet und regulierte Beratung beginnt.

00:09:46: Das klingt nach einem Text den jemand vor Weihnachten schreiben muss.

00:09:50: Zwei Absätze abgestimmt mit dem Makler oder Berater.

00:09:54: Und ich würde nicht einfach die vorhandenen Abrechnungsdaten nehmen, um ohne weitere Prüfung persönliche Vorsorgevergleiche zu

00:10:02: rechnen.".

00:10:03: Vorher gehört geklärt auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht?

00:10:09: Bevor wir zur großen Frage kommen – Die Zusage aus Folge zehn

00:10:14: Kurz Der Bundesrat hat am fünfundzwanzigsten September seine Stellungnahme zur Frühstaatrente beschlossen.

00:10:20: Alle fünf Empfehlungen seiner Ausschüsse stehen drin.

00:10:23: Auch die prüft bitte, Ansprüche mit Achtzehn in ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft zu

00:10:29: überführen.".

00:10:31: Der Bundestag hatte am selben Tag schon die erste Lesung.

00:10:34: Feder Führend ist jetzt der Finanzausschuss.

00:10:36: Über eine Anhörung hat er am Dreiundzwanzigsten beraten – einen Termin habe ich noch nicht gefunden.

00:10:42: Was die Bundesregierung aus den Wünschen der Länder macht zeigt ihre Gegenäußerung.

00:10:47: Die Länder haben also alles bekommen, was sie wollten – im eigenen Haus.

00:10:53: So kann man es sagen!

00:10:55: Entschieden ist damit noch nichts.

00:10:57: Dann die große Frage.

00:10:59: Brauchen wir überhaupt mehr Förderung?

00:11:01: Oder brauchen wir bessere Wege, die vorhandene zu den Menschen zu bringen?

00:11:05: Ob dreihundertsechzig statt zweihundert achten achtzig Euro die entscheidende Verbesserungen sind weiß ich nicht.

00:11:12: Die Dynamisierung der Grenze halte ich für den wichtigeren Schritt.

00:11:16: Der Rechnungshof hat gezeigt, das Geld stand bereit und die meisten Arbeitgeber haben es nicht genommen.

00:11:23: Der Betrag war nie das Nadelöhr.

00:11:25: Das Nadelör liegt zwischen Personalsystemen, Arbeitgebern und Versorgungsträger.

00:11:31: Wer etwas für seine Leute tut muss dafür sorgen dass seine Leute es auch wahrnehmen können.

00:11:37: Das gilt für den Arbeitgebers.

00:11:40: Für den Gesetzgeber gilt es genauso.

00:11:42: Und wenn in zwei Jahren wieder nur fünf Prozent der Arbeitgeber mitmachen?

00:11:46: Dann hat der Rechnungshof beim nächsten Mal die besseren Argumente.

00:11:50: Die Vierhunderttausend sind eine Schätzung, ob sie eintritt steht nicht im Bundesgesetzblatt – das zeigt erst die Lohnabrechnung.

00:11:58: Dann ist die Reihenfolge für diese Woche ziemlich klar.

00:12:02: Zuerst die Software Wer dort noch mit dem alten festen Betrag rechnet riskiert genau die neu erfasste Gruppe zu übersehen.

00:12:10: Dann der Bestand Welche Firmenkunden haben Beschäftigte zwischen den beiden Grenzen?

00:12:16: Und dann der Text für die Personalabteilung, bevor die erste Frage zum Depot kommt.

00:12:21: Am Donnerstag steht das schriftlich im Newsletter mit allen Fundstellen.

00:12:26: Und in der nächsten Folge?

00:12:27: Am achten Oktober soll nach Presseberichten der Sozialpartner Dialog zur Betriebsrente beginnen.

00:12:32: Wenn dort etwas Belastbares herauskommt, steht es in Folge zwölf Dazu was die Bundesregierung den Ländern antwortet.

00:12:40: Das war Regulatorik und Realität.

00:12:43: Folge elf.

00:12:44: Fragen aus eurem eigenen Maschinenraum, gern an Mario auf LinkedIn.

00:12:49: Bis in zwei Wochen!

00:12:52: Regulatorik und realität alle vierzehn Tage.

00:12:56: Beide Stimmen dieser Folge sind KI generiert und bewusst gekennzeichnet.

00:13:00: Den Newsletter gibt's gleichnamlich auf LinkedIn.

00:13:03: die neue Ausgabe am Donnerstag.

00:13:05: Danke fürs Zuhören.

00:13:06: – bis zum nächsten Mal.

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